AGB

Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)
Event Gear Zürich c/o MBO-Productions GmbH (nachstehend „mbo“)

1. Geltungsbereich & Vertragsabschluss

  • Geltung: Diese AVB gelten für sämtliche Vermietungen und Dienstleistungen der MBO-Productions GmbH. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt.
  • Abschluss: Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (E-Mail, WhatsApp, Buchungssystem) oder Unterzeichnung des Mietvertrags zustande. Mit der Bestellung anerkennt der Mieter diese AVB vollumfänglich.
  • Voraussetzungen: Der Mieter bestätigt, volljährig und handlungsfähig zu sein. mbo behält sich vor, bei Übergabe ein amtliches Ausweisdokument zu verlangen und zu kopieren.

2. Mietdauer & Verzug

  • Einheit: Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden, sofern nicht anders vereinbart.
  • Verspätung: Bei Überschreitung der Rückgabezeit schuldet der Mieter eine Umtriebsentschädigung von CHF 25.00 pro angebrochene 15 Minuten. Zusätzlich wird jede weitere angebrochene 24-Stunden-Periode zum vollen Tagessatz verrechnet. Schadenersatzansprüche von Nachfolgemietern, die aufgrund der Verspätung nicht bedient werden können, gehen vollumfänglich zu Lasten des säumigen Mieters.

3. Übergabe & Prüfung (Mängelrüge)

  • Zustand: mbo übergibt das Material in funktionstüchtigem Zustand.
  • Prüfpflicht: Der Mieter ist verpflichtet, das Material bei Übernahme sofort zu prüfen. Ohne sofortige Rüge gelten die Geräte als in einwandfreiem Zustand übernommen. Nachträgliche Einwände sind ausgeschlossen.
  • Gefahrenübergang: Die Gefahr (Verlust, Beschädigung) geht bei Abholung ab Rampe mbo, bei Lieferung durch mbo ab Abladen am Bestimmungsort auf den Mieter über.

4. Nutzung & Sorgfaltspflicht

  • Zweckbindung: Das Material darf nur bestimmungsgemäss und durch fachkundiges Personal bedient werden. Änderungen (technisch oder optisch) sind strikt untersagt.
  • Eigentum: Das Material bleibt unveräusserliches Eigentum der mbo. Kennzeichnungen und Logos dürfen weder entfernt noch überklebt werden.
  • Untervermietung: Die Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von mbo untersagt.

5. Haftung des Mieters

  • Umfassende Haftung: Der Mieter haftet für sämtliche Schäden (Bruch, Feuchtigkeit, Überspannung, Fehlbedienung, Verschmutzung) sowie für Diebstahl und Verlust, die während der Mietzeit entstehen – unabhängig von eigenem Verschulden.
  • Schadenersatz: Schäden werden zum Neuwert (bei Totalschaden/Verlust) bzw. nach effektivem Reparaturaufwand inkl. Versandkosten verrechnet.
  • Reinigung: Stark verschmutztes Material (Getränkerückstände, Konfetti, Klebebandreste) wird nach Aufwand (Stundensatz CHF 120.00) gereinigt und dem Mieter belastet.

6. Haftungsausschluss von mbo

  • Betriebsausfall: mbo haftet nicht für Schäden, die durch Defekte am Mietmaterial entstehen (z.B. Eventabbruch). Jegliche Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  • Haftungsfreistellung: Der Mieter stellt mbo von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietmaterials entstehen (z.B. Lärmschutz, Unfälle).

7. Annullierung (Stornogebühren)

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter werden folgende Kosten fällig:

  • Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises.
  • 29 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises.
  • Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises.
  • Bereits erbrachte Vorleistungen oder spezifisch angemietetes Material oder Dienstleistungen Dritter sind in jedem Fall zu 100 % zu bezahlen.

8. Zahlungsbedingungen & Depot

  • Vorauskasse: Der Mietpreis ist grundsätzlich im Voraus oder bei Abholung zu entrichten. mbo kann die Herausgabe ohne Zahlung verweigern.
  • Kaution: mbo ist berechtigt, eine Kaution (mind. CHF 200.00) zu verlangen. Diese wird bei ordnungsgemässer Rückgabe verrechnet oder erstattet. Die Kaution stellt keine Haftungsobergrenze dar.

9. Versicherung & Bewilligungen

  • Versicherung: Die Versicherung des Materials (Sachversicherung) ist Sache des Mieters.
  • Lizenzen: Der Mieter ist verantwortlich für sämtliche Bewilligungen und Gebühren (SUISA, Stromanschluss, polizeiliche Genehmigungen).

10. Rückgabe & Nachprüfung

  • Prüffrist: mbo behält sich eine detaillierte Funktionsprüfung innerhalb von 7 Werktagen nach Rückgabe vor. Verdeckte Mängel, die erst bei dieser Prüfung festgestellt werden, werden dem Mieter nachträglich angelastet.
  • Interventionsrecht: Stellt mbo bei Lieferung fest, dass die Gegebenheiten vor Ort oder das Wissen des Mieters einen sicheren Betrieb gefährden, kann mbo fristlos vom Vertrag zurücktreten. Die vollen Mietkosten sowie Transportspesen bleiben geschuldet.

11. Schlussbestimmungen

  • Recht: Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
  • Gerichtsstand: Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug.

MBO-Productions GmbH, Chollerstrasse 32, 6300 Zug · info@mbo-productions.ch · CHE-244.243.419